Anmeldeverfahren zur Grundschule 2019/2020 |
Für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. Septembers 2013 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August 2019 die Schulpflicht. Vorzeitige Einschulung Kinder, die nach dem 30. September 2013 geboren sind, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Von den Erziehungsberechtigten dieser Kinder kann ein Informationsflyer, der eine Übersicht der Krefelder Grundschulen bietet, beim Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst angefordert werden. Den Anmeldeschein erhalten sie in der gewünschten Grundschule. Spätere Einschulung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung. |
Grundschulen stellen sich vor |