Anmeldeverfahren zur Grundschule 2021/2022 |
Für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. Septembers 2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August 2021 die Schulpflicht. Vorzeitige Einschulung Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren sind, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Spätere Einschulung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung. |
Termine zum Anmeldeverfahren 2021 / 2022 |
Alle Erziehungsberechtigten erhalten bis zum 26.09.2020 eine Einzelaufforderung zur Anmeldung ihrer schulpflichtigen Kinder. (Versand ab dem 21.09.2020)
Die Erziehungsberechtigten haben in der Zeit vom 28.09.2020 – 02.10.2020 die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Grundschule telefonisch in Verbindung zu setzen, um einen Termin für den Zeitraum
05.10.2020 – 09.10.2020
zu vereinbaren.
Ohne Terminvereinbarung können Sie Ihr Kind am
Dienstag, 06.10.2020, 16.00 – 18.00 Uhr
anmelden. |