Anmelden an einer Schule
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Lernen ist wie rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.
Anmeldeverfahren zur Grundschule
Für alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August desselben Jahres die Schulpflicht.
Alle Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten Anfang Oktober eine Einzelaufforderung und Mitteilung der Termine zur Anmeldung ihres Kindes an eine Grundschule.
Die Eltern erhalten außerdem einen Informationsflyer und eine farbige Anmeldekarte, die bei der Anmeldung zur Grundschule unbedingt vorzulegen ist.
Den Eltern steht die Wahl der Grundschule frei. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten über die Aufnahme. Dazu gehört auch die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Klassen. Insbesondere bei Grundschulverbünden, die aus einem Haupt- und einem Teilstandort bestehen entscheidet die Schulleitung über die Klassenbildung. Ein Anspruch auf die Beschulung an einem Teilstandort besteht nicht.
Die Termine zur Einschulungsuntersuchung beim Gesundheitsamt erhalten alle Eltern vom Gesundheitsamt der Stadt Krefeld, in der Regel zeitnah um den 6. Geburtstag des Kindes.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.
Von den Erziehungsberechtigten dieser Kinder kann ein Informationsflyer, der eine Übersicht der Krefelder Grundschulen bietet, beim Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst angefordert werden. Die Anmeldekarte erhalten sie in der gewünschten Grundschule.
Spätere Einschulung
Schulpflichtige Kinder können nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen ein Jahr später eingeschult werden. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.
Sollten Sie sich noch nicht sicher sein, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden sollen, finden Sie hier eine Übersicht der Termine für den „Tag der offenen Tür“ an den Krefelder Grundschulen.
Bei Fragen zum Einschulungsverfahren wenden Sie sich an einen der rechts aufgeführten Ansprechpartner.
Anmeldeverfahren zur Grundschule 2023/2024
Für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. Septembers 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August 2023 die Schulpflicht.
Alle Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten Anfang Oktober 2022 durch die Schulverwaltung der Stadt Krefeld eine Einzelaufforderung und Mitteilung der Termine zur Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule.
Die Eltern erhalten außerdem einen Grundschulwegweiser und einen Anmeldeschein, der bei der Anmeldung zur Grundschule unbedingt vorzulegen ist.
Den Eltern steht die Wahl der Grundschule frei. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten über die Aufnahme. Dazu gehört auch die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Klassen. Insbesondere bei Grundschulverbünden, die aus einem Haupt- und einem Teilstandort bestehen entscheidet die Schulleitung über die Klassenbildung. Ein Anspruch auf die Beschulung an einem Teilstandort besteht nicht.
Bei Fragen zum Einschulungsverfahren wenden Sie sich bitte an die rechts aufgeführte Ansprechpartnerin.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren sind, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.
Von den Erziehungsberechtigten dieser Kinder kann ein Informationsflyer, der eine Übersicht der Krefelder Grundschulen bietet, beim Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst angefordert werden. Den Anmeldeschein erhalten sie in der gewünschten Grundschule.
Spätere Einschulung
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.
Termine zum Anmeldeverfahren 2023/2024
Alle Erziehungsberechtigten erhalten bis zum 15.10.2022 eine Einzelaufforderung zur Anmeldung ihrer schulpflichtigen Kind. (Versand ab dem 04.10.2022)
Die Erziehungsberechtigten haben in der Zeit vom 17.10.2022 – 21.10.2022 die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Grundschule telefonisch in Verbindung zu setzen, um einen Termin für den Zeitraum 24.10.2022 – 28.10.2022 zu vereinbaren.
Ohne Terminvereinbarung können Sie Ihr Kind am Dienstag, 25.10.2022 anmelden.

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Schulamt für die Stadt Krefeld
Behnisch Haus Eingang C
Petersstraße 118
47798 Krefeld
Telefon: 02151 862520
Telefax: 02151 862595
E-Mail: schulamt@krefeld.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag – Freitag: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr
Montag – Mittwoch: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 17:30 Uhr