Sprachstandsfeststellung

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Lernen ist wie rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.

Sprachstandsfeststellung

Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung

In Nordrhein-Westfalen werden seit 2007 alle Kinder, die in zwei Jahren schulpflichtig werden, daraufhin untersucht, ob ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.

Durch das zum 01.08.14 in Kraft getretene “Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgestzes und weiterer Gesetze” mit dem auch §36 Abs. 2 Schulgesetz NRW angepasst worden ist, liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand der Kindertageseinrichtung selbst.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben, werden auch künftig mit dem Verfahren “Delfin 4” überprüft. Für diese Kinder wird der Einzeltest “Besuch im Pfiffikushaus” von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in der Grundschule eingesetzt

Wird auf der Grundlage des Sprachstandstests bei einem Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird den Eltern wie bisher empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach, so werden sie vom Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum teinehmen zu lassen.

Besucht ihr Kind bereits eine Kindertageseinrichtung und wird ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, erfolgt weiterhin eine alltagsintegrierte Sprachförderung durch die Kindertageseinrichtung.

Schulamt für die Stadt Krefeld

Behnisch Haus Eingang C
Petersstraße 118
47798 Krefeld

Telefon: 02151 862520
Telefax: 02151 862595
E-Mail: schulamt@krefeld.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr
Montag – Mittwoch: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

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