Herkunftssprachlicher Unterricht

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Lernen ist wie rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.

Herkunftssprachlicher Unterricht

Was und für wen ist herkunftssprachlicher Unterricht?

Der HSU ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Se-kundarstufe I, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist. Voraussetzung für die Teil-nahme am HSU ist, dass das Kind die Herkunftssprache versteht und/ oder sprechen kann. Der HSU ist nicht als Fremdsprachenunterricht zu verstehen.

Der HSU wird derzeit in folgenden dreizehn Sprachen in Krefeld angeboten: Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Er findet in der Regel an drei Stunden nachmittags an verschiedenen Schulen in Krefeld statt. Eine Übersicht über die Sprachen und Standorte finden Sie im Downloadbereich.

Gesetzliche Vorgaben finden Sie im aktuellen Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 28.06.2016 (Downloadbereich).

Warum sollen Schülerinnen und Schüler den HSU besuchen?

Ziel des HSU ist, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Herkunftssprache in Wort und Schrift erhalten und erweitern, um Halbsprachigkeit vorzubeugen.
Mit soliden Grundlagen in der Herkunftssprache gelingt auch das Lernen der deutschen Sprache und weiteren Fremdsprachen leichter.

Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität. Überdies ist Mehrsprachigkeit ein kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsen-den Welt. Eine gesicherte Mehrsprachigkeit bietet daher auch zusätzliche Chancen für das Berufsleben.

Wie kann ich mein Kind zum HSU anmelden?

Ihr Kind können Sie zum HSU über ein Formular anmelden, das Sie in der Schule Ihres Kindes oder hier im Downloadbereich erhalten. Füllen Sie es bitte vollständig und gut leserlich aus und geben es in der Schule Ihres Kindes ab. Die Anmeldung für das kom-mende Schuljahr ist bis vor den Herbstferien jeden Jahres möglich. Die Anmeldung gilt für die gesamte Zeit des Schulbesuchs in der Grundschule und mindestens ein Schul-jahr. Wechselt ihr Kind auf die weiterführende Schule, ist eine erneute Anmeldung er-forderlich, die dann ebenfalls für die gesamte Zeit in der weiterführenden Schule gilt.

Wie kann ich mein Kind abmelden?

Wenn Sie nicht mehr möchten, dass Ihr Kind am HSU teilnimmt, müssen Sie es recht-zeitig gegen Ende des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr abmelden. Während des laufenden Schuljahres ist eine Abmeldung nicht möglich.

Sprachprüfungen

Am Ende des Bildungsganges in der Sekundarstufe I legen die Schülerinnen und Schü-ler eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Das Ergebnis wird im Abschlusszeugnis unter Leistungen bescheinigt. Dabei kann eine min-destens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremd-sprache ausgleichen.

Feststellungsprüfung

Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I nicht von Beginn an besucht haben (Seiteneinsteiger/innen), können zum Erwerb von Abschlüssen in der Sekundarstufe I an einer Feststellungsprüfung teilnehmen. Das Ergebnis dieser Prüfung tritt an die Stelle der Note in einer Fremdsprache.

Kontakt

Das Schulsekretariat der Schule, die Ihr Kind besucht (für die Anmeldung).

Die Lehrkraft für den HSU (für die Abmeldung).

Schulamt für die Stadt Krefeld
Fachberatung
Alexandra Bönn
02151/862805
hsu@krefeld.de

Wie kann ich mein Kind zum HSU anmelden?

Ihr Kind können Sie zum HSU über ein Formular anmelden, das Sie in der Schule Ihres Kindes oder hier im Downloadbereich erhalten. Füllen Sie es bitte vollständig und gut leserlich aus und geben es in der Schule Ihres Kindes ab. Die Anmeldung für das kommende Schuljahr ist bis zum 11.04.2024 möglich. Die Anmeldung gilt für die gesamte Zeit des Schulbesuchs in der Grundschule und mindestens ein Schuljahr. Wechselt ihr Kind auf die weiterführende Schule, ist eine erneute Anmeldung erforderlich, die dann ebenfalls für die gesamte Zeit in der weiterführenden Schule gilt.

Wie kann ich mein Kind abmelden?

Wenn Sie nicht mehr möchten, dass Ihr Kind am HSU teilnimmt, müssen Sie es rechtzeitig gegen Ende des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr abmelden. Während des laufenden Schuljahres ist eine Abmeldung nicht möglich.

Sprachprüfung

Am Ende des Bildungsganges in der Sekundarstufe I legen die Schülerinnen und Schüler eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Das Ergebnis wird im Abschlusszeugnis unter Leistungen bescheinigt. Dabei kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. 

Feststellungsprüfung

Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I nicht von Beginn an besucht haben (Seiteneinsteiger/innen), können zum Erwerb von Abschlüssen in der Sekundarstufe I an einer Feststellungsprüfung teilnehmen. Das Ergebnis dieser Prüfung tritt an die Stelle der Note in einer Fremdsprache.

Kontakt

Das Schulsekretariat der Schule, die Ihr Kind besucht (für die Anmeldung).

Die Lehrkraft für den HSU (für die Abmeldung).

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HSU Standorte tuerkisch August 2025 19.11 KB 271 downloads

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Informationsschreiben Bulgarisch 36.70 KB 28 downloads

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Informationsschreiben HSU Deutsch 20.62 KB 150 downloads

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Informationsschreiben Griechisch 39.62 KB 74 downloads

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Informationsschreiben Italienisch 32.88 KB 85 downloads

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Informationsschreiben Kroatisch 68.75 KB 50 downloads

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Schulamt für die Stadt Krefeld

Behnisch Haus Eingang C
Petersstraße 118
47798 Krefeld

Telefon: 02151 862520
Telefax: 02151 862595
E-Mail: schulamt@krefeld.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr
Montag – Mittwoch: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

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