Für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. Septembers 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August 2025 die Schulpflicht. 

Alle Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten Anfang September 2024 durch die Schulverwaltung der Stadt Krefeld eine Einzelaufforderung und Mitteilung der Termine zur Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule.

Die Eltern erhalten außerdem einen Grundschulwegweiser und einen Anmeldeschein, der bei der Anmeldung zur Grundschule unbedingt vorzulegen ist.
Den Eltern steht die Wahl der Grundschule frei. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten über die Aufnahme. Dazu gehört auch die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Klassen. Insbesondere bei Grundschulverbünden, die aus einem Haupt- und einem Teilstandort bestehen, entscheidet die Schulleitung über die Klassenbildung. Ein Anspruch auf die Beschulung an einem Teilstandort besteht nicht.

Bei Fragen zum Einschulungsverfahren wenden Sie sich bitte an die rechts aufgeführte Ansprechpartnerin. 

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.
Von den Erziehungsberechtigten dieser Kinder kann ein Informationsflyer, der eine Übersicht der Krefelder Grundschulen bietet, beim Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst angefordert werden. Den Anmeldeschein erhalten sie in der gewünschten Grundschule.

Spätere Einschulung

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

Termine zum Anmeldeverfahren 2025/2026

 

Alle Erziehungsberechtigten erhalten bis zum 01.09.2024 eine Einzelaufforderung zur Anmeldung ihrer schulpflichtigen Kind. (Versand ab dem 19.08.2024)

 

Die Erziehungsberechtigten haben in der Zeit vom 23.09.2024 – 27.09.2024 die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Grundschule telefonisch in Verbindung zu setzen, um einen Termin für den Zeitraum 30.09.2024– 11.10.2024 zu vereinbaren.

 

Ohne Terminvereinbarung können Sie Ihr Kind am Dienstag, 08.10.2024 anmelden.